Die Generalversammlung des SV Affolterbach 1928 e.V. findet in diesem Jahr am Freitag, 17. September 2021 um 20.00 Uhr in der Peter-Heckmann-Halle, Bahnstraße 30, Affolterbach, statt.
Alle Mitglieder sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Bericht des Vorstands
- Bericht der Spartenleiter
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Vorstandschaft
- Neuwahlen des Vorstandes gem. § 9 der Satzung
- Wahl der Kassenprüfer gem. § 9 der Satzung
- Ehrungen gem. § 14 der Satzung
- Anfragen; Anregungen
Wir hoffen, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen. Durch Ihre Anwesenheit zeigen Sie Ihre Verbundenheit und Ihr Interesse am Fortbestehen und der weiteren Zukunft unseres Vereins.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
SV Affolterbach 1928 e.V
Einladung zur Generalversammlung des Fördervereins SV Affolterbach 1928 e.V.
Die Generalversammlung des Fördervereins SV Affolterbach e.V. findet in diesem Jahr am Freitag, 17. September 2021 um 19.00 Uhr in der Peter-Heckmann-Halle, Bahnstraße 30, Affolterbach, statt. Alle Mitglieder sind zu dieser Versammlung freundlich eingeladen.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
- Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung
- Bericht des Vorstands
- Änderung der Satzung; (Umfang der vorgesehenen Satzungsänderung – siehe unten)
- Kassenbericht
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung der Vorstandschaft
- Wahl der Kassenprüfer gem. § 12 der Satzung
- Anfragen; Anregungen
Wir hoffen, Sie an diesem Tag begrüßen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand
Förderverein SV Affolterbach e.V
Jörg Rettig, 1. Vorsitzender
Anlage zu Tagesordnungspunkt 3 der Einladung „Satzungsänderung“
Die Satzung des Fördervereins SV Affolterbach e. V. soll wie folgt geändert werden:
Als Präambel wird hinzugefügt:
Präambel:
Die in dieser Satzung verwandten personenbezogenen Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen und schließen alle Geschlechterformen (männlich, weiblich, divers) ausdrücklich mit ein.
Nach § 4 wird § 4a eingefügt:
§ 4 a Aufwendungsersatz, Ehrenamtspauschale
Satzungsämter des Vereins werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt.
Die Mitglieder der Organe des Vereins sowie mit Aufgaben zur Förderung des Vereins betraute Mitglieder haben gegenüber dem Verein einen Anspruch auf Ersatz der Ihnen in Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung entstandenen Aufwendungen (§ 670 BGB) im Rahmen der Beschlüsse des Vorstandes und im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Vereins.
Der Anspruch auf Aufwendungen kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach seiner Entstehung geltend gemacht werden. Erstattungen werden nur gewährt, wenn die Aufwendungen mit Belegen und Aufstellungen nachgewiesen werden.
Die Mitglieder und Mitarbeiter haben das Gebot der Sparsamkeit zu beachten. Der Gesamtvorstand kann durch Beschluss im Rahmen der steuerrechtlichen Möglichkeiten Aufwandspauschalen festsetzen.
Eine Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26 a EStG) in Form pauschalen Aufwendungsersatzes oder einer Tätigkeitsvergütung kann geleistet werden.
Für die Entscheidung ist der Vorstand zuständig.